Ohne Extremwetterschutzversicherung keinen Anspruch auf staatliche Hilfe
Annähernd jedes Haus in Deutschland ist gegen Elementarschäden versicherbar. Wer bewusst auf den Abschluss einer Elementarversicherung verzichtet, hat auch bei verheerenden Folgen nicht immer Anspruch auf freiwillige staatliche Hilfe.
Seit 2017 gibt es bundesweit die Unterstützung nur noch unter strengen Auflagen. Staatliche Soforthilfen werden nur noch an jene ausgezahlt, die sich um eine Versicherung bemüht haben. Vor allem in den Bundesländern wie Bayern, Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt wird dies streng durchgesetzt, damit jeder Einwohner selbst die Veranwortung für sein Hab und Gut übernimmt.