Zerstörte Existenzen und fehlender Versicherungsschutz

AXA/DBV Elementarversicherung: Schutz vor Naturgewalten

Extremwetterschutz: Das Wichtigste in 30 Sekunden

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Wichtige Fragen

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Als Elementarschäden werden Schäden bezeichnet, die durch das Einwirken von Naturgewalten entstehen. Das kann beispielsweise Starkregen und Hochwasser sein, aber auch Lawinen, Erdbeben, Erdsenkungen nach wochenlangem Regen oder Vulkanausbrüche. Solche Extremwetterschäden sind über eine Extremwetterschutz-Versicherung abgesichert. Beschädigungen durch häufig auftretende Naturgewalten, wie Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Frost sind übrigens bereits in der Hausrat- oder Wohngebäude-Versicherung abgedeckt.

Wenn das eigene Haus oder die Wohnung in einem Gebiet mit hohen Umweltrisiken, also einer hohen Gefahr von extremen Wetterlagen liegt, ist die zusätzliche Absicherung gegen Naturgefahren nicht nur für Eigentümer sinnvoll, sondern auch für Mieter, die ihren wertvollen Hausrat schützen wollen.

Ohne Extremwetterschutzversicherung keinen Anspruch auf staatliche Hilfe

Annähernd jedes Haus in Deutschland ist gegen Elementarschäden versicherbar. Wer bewusst auf den Abschluss einer Elementarversicherung verzichtet, hat auch bei verheerenden Folgen nicht immer Anspruch auf freiwillige staatliche Hilfe.

Seit 2017 gibt es bundesweit die Unterstützung nur noch unter strengen Auflagen. Staatliche Soforthilfen werden nur noch an jene ausgezahlt, die sich um eine Versicherung bemüht haben. Vor allem in den Bundesländern wie Bayern, Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt wird dies streng durchgesetzt, damit jeder Einwohner selbst die Veranwortung für sein Hab und Gut übernimmt.

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